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Regeln für die Weihnachtsgottesdienste

Von Bodo Meier.


In der Kirche

Die Gottesdienste über Weihnachten werden in diesem Jahr stattfinden. Das ist die gute Nachricht. War die Apostelkirche im letzten Jahr über Weihnachten geschlossen – wahrscheinlich zum ersten Mal in ihrer langen Geschichte überhaupt –, so darf sich dort in diesem Jahr die Gemeinde wieder zu den weihnachtlichen Festgottesdiensten versammeln.


Doch noch immer wird es sich nicht so anfühlen wie in den Zeiten vor der Pandemie. Denn es gibt klare Bedingungen, die einzuhalten sind. So hat das Presbyterium in seiner Sitzung am 13. Dezember beschlossen, dass in allen Weihnachtsgottesdiensten die 2G-Regel gelten wird. Alle Gottesdienstbesucher am Heiligen Abend müssen demnach geimpft oder genesen sein (also „immunisiert“). Ein Test allein reicht für den Zutritt nicht aus. Mit diesem Beschluss folgt das Presbyterium einer Empfehlung der Evangelischen Landeskirche.


Damit dennoch jeder die Möglichkeit hat, an einem der Weihnachtsgottesdienste teilzunehmen, werden der Familiengottesdienst mit Krippenspiel um 16 Uhr sowie die Christmette um 23 Uhr live ins Internet gestreamt. Weitere Hinweise dazu entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.apostel.net sowie der lokalen Tagespresse.


Während der Gottesdienste gilt durchgehend die Maskenpflicht (medizinische Maske, möglichst FFP2). Das gemeinsame Singen (mit Maske) ist auf ein Minimum reduziert. Kirchenchor und Posaunenchor verzichten auf eigenen Wunsch auf das Musizieren in den Gottesdiensten.

 Trotz all dieser Einschränkungen werden wir an den Weihnachtstagen Gottesdienste feiern können. Sie sind dazu herzlich eingeladen, um gemeinsam zu erleben und zu bezeugen: Christ ist geboren!

Martin-Luther-Haus

Wie unsere Chöre ihre Proben im Martin-Luther-Haus ausgesetzt haben, so trifft sich aktuell außer den Konfirmanden, der Frauenhilfe und der Bibelstunde der landeskirchlichen Gemeinschaft keine Gruppe regelmäßig in unserem Gemeindehaus. Doch eine offizielle Schließung gibt es nicht. Die anderen Kreise verzichten derzeit vielmehr freiwiliig auf Veranstaltungen in Präsenz. Im Martin-Luther-Haus gilt die 2G-Regel. Alle, die das Gebäude betreten, müssen also ebenfalls entweder geimpft oder genesen sein. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren werden dabei ohne weiteren Nachweis als solche betrachtet. Diese Regelung durch das Land Nordrhein-Westfalen gilt erst seit wenigen Tagen.


Es gilt durchgehend Maskenpflicht. Wenn Sitzplätze ausreichend Abstand voneinander ermöglichen, darf die Maske dort abgenommen werden.

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