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COVID-19

Unsere Schutzkonzepte...

...für die Kirche

Gottesdienste in der Apostelkirche Herscheid unter neuem Hygiene- und Schutzkonzept

 

Das Land NRW hat am 12. August eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, die auch der Durchführung von Gottesdiensten in unsren Kirchen als Richtschnur dient und eingehalten werden muss. Landeskirche und Superintendenten haben entsprechende Empfehlungen an die Kirchengemeinden in Westfalen weiter gegeben. Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Herscheid hat auf seiner Sitzung vom 17. August daher folgende Rahmenbedingungen zu Durchführung in der Apostelkirche beschlossen, die ab sofort gelten und im Gottesdienst am 23. August erstmalig Anwendung finden.

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Die Ev. Kirchengemeinde Herscheid feiert jeden Sonntag Gottesdienst in der Apostelkirche um 10 Uhr. Am zweiten Sonntag im Monat beginnt der Gottesdienst um 11 Uhr.

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Dabei gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

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  • Offensichtlich Erkrankten wird die Teilnahme nicht gestattet, gefährdeten Besucherinnen und Besuchern nicht empfohlen.

  • Die Zahl der Gottesdienstbesucherinnen und -besucher ist auf maximal 49 Personen begrenzt.

  • Eine Anmeldung zuvor ist nicht notwendig

  • In den Kirchbänken sind nummerierte Sitzplätze fest zugeordnet in Gruppen von jeweils maximal zehn, innerhalb derer der Mindestabstand unterschritten werden darf. Auf den Sitzplätzen wird das Tragen einer Maske empfohlen. Die Sitzplätze dürfen nicht gewechselt werden.

  • Die Gottesdienstbesucher sind verpflichtet, eine Teilnehmenden-Karte auszufüllen. Darin geben sie die eingenommene Sitzplatznummer an, sowie ihren Namen, Adresse und Telefonnummer. Die Angabe der Email-Adresse ist freiwillig. Die Karten werden beim Verlassen der Kirche eingesammelt und vier Wochen lang aufbewahrt und danach vernichtet. Die Karten dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.

  • Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 – 2 Meter voneinander ist im gesamtem Kirchraum – außer auf den fest zugewiesenen Plätzen in den Kirchbänken – einzuhalten, ebenso auf dem Kirchvorplatz.

  • Die Benutzung von Gesangbüchern unterbleibt. Gemeindegesang ist nicht möglich

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Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten:

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  • Im Eingangsbereich desinfizieren sich Besucherinnen und Besucher die Hände.

  • Es gilt während der gesamten Aufenthaltsdauer in der Kirche Maskenpflicht – außer auf den fest zugewiesenen Sitzplätzen. Jedoch wird auch dort das Tragen der Maske empfohlen.

  • Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Warteschlangen sollen vermieden werden. Entstehen sie doch, ist auch in ihnen die Abstandsregelung einzuhalten.

  • In der Kirche gilt eine Einbahnstraßenregelung gegen den Uhrzeigersinn, die durch Pfeile am Boden gekennzeichnet ist. Der Zugang zu den Bänken erfolgt in der Regel von Süden her und das Verlassen der Bänke nach Norden.

 

Durch die neuen Regelungen können wir mit deutlich mehr Menschen Gottesdienst feiern wie bisher, auch wenn deren Zahl natürlich nach wie vor eingeschränkt ist. Außerdem ist durch die neue Regel eine Rückverfolgungskette im Falle einer Infektion gewährleistet.

 

Die Ev. Kirchengemeinde setzt damit Zeichen der Hoffnung, dass Begegnungen in Gottesdiensten wieder neu möglich werden und doch immer noch alle Maßnahmen getroffen sind, die Ausbreitung der Epidemie zu verlangsamen.

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken während der Veranstaltungen im Martin-Luther-Haus zu minimieren und die vollständige Rückverfolgbarkeit von eventuellen Infektionsketten bestmöglich zu gewährleisten.

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Treffen der Gruppen und Kreise der Kirchengemeinde Herscheid sind möglich.

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Grundsätzlich

Zeitlich parallele Veranstaltungen unterbleiben. Nur je eine Gruppe hält sich zur gleichen Zeit im MLH auf. Zwischen den einzelnen Veranstaltungen liegt ausreichend Zeit für Desinfektionen und Vermeidung von Begegnung. Die Gruppengröße wird auf maximal 50 Personen begrenzt.

 

Hygiene-Beauftragung

Für jede Gruppe wird ein(e) Hygienebeauftragte(r) benannt, der/die für die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit sowie aller Hygiene-Regeln verantwortlich ist.

 

Hygiene-Maßnahmen und Rückverfolgbarkeit

Beim Betreten, Verlassen und Aufenthalt im MLH gilt eine Abstandsregel von 1,5m, sowie Mund- und Nasenschutz-Pflicht.

Im Falle der Benutzung sind die Toilettenräume einzeln zu betreten.

Wenn während der Veranstaltung feste Plätze eingenommen sind, gilt die Maskenpflicht nicht.

 

Das Tragen von Mund- und Nasenschutz wird aber auch dort – gerade bei Unterschreitung des Mindestabstands – empfohlen. Sollte der Sitzplatz – auch nur für kurze Dauer – verlassen werden, gilt Maskenpflicht.

 

Auf gemeinsames Singen wird verzichtet.

Ein Querlüftung ist so oft wie möglich durchzuführen, mindestens alle 30 min..

Grundsätzlich ist ein namensbezogener Sitzplan zu erstellen.

Eine Rückverfolgbarkeit wird ermöglicht durch die Erfassung personenbezogener Daten der Anwesenden (Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, Sitzplatz).

Tische, Türklinken, Toiletten, sonstige Flächen und benutzte Gegenstände sind durch die Gruppe selbst vor und nach Gebrauch zu desinfizieren. Desinfektionsmittel werden bereit gestellt.

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Ein Desinfektionsnachweis ist von dem beziehungsweise der Hygiene-Beauftragten mit Datum und Umfang der Reinigung zu unterschreiben.

Die Anwesenheitsliste, nebst Sitzplan und Desinfektionsnachweis werden vom Hygiene-Beauftragten im Gemeindebüro hinterlegt und verbleiben dort vier Wochen unter Wahrung des Datenschutzes. Dann werden sie gemäß Datenschutzverordnung vernichtet.

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Küche und Speisen

Die Benutzung der Küche ist möglich. Sie erfolgt pro Gruppe/Kreis durch maximal zwei Personen. Gemeinsame Einnahme von Essen und Getränken ist zulässig.

Es wird dringend empfohlen, eigenes Geschirr, Besteck mitzubringen und nach Ende der Veranstaltung zu Hause zu reinigen.

Das Anbieten von Speisen als allgemein zugängliches Buffet ist untersagt.

Die Benutzung von gemeindeeigenen Geschirr, Besteck und Gläsern wird auf ein Minimum reduziert. Spülen und Desinfektion der Küche nach Ende der Veranstaltung erfolgt durch die Gruppe selbst. Für das Spülen ist die Spülmaschine zu benutzen.

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Vermietungen

Ab sofort und bis auf weiteres wird das MLH nicht mehr an privat vermietet.

 

Chorarbeit

Für kirchenmusikalische Arbeit gilt ein besonderes Hygiene- und Schutzkonzept.

 

Jugendarbeit/Konfirmandenunterricht

Für die Jugendarbeit und den Konfirmandenunterricht gilt ein besonderes Hygiene- und Schutzkonzept.

... für das Martin-Luther-Haus

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